13. März 2017 | Rechtslage

Das Konzerninsolvenzrecht kommt

Der im Bundestag zuständige Ausschuss hat am 08.03.2017 (BT-Drucksache 18/11436) eine Beschlussempfehlung und den Bericht für den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vorgelegt. Der Gesetzesentwurf wurde in der 2. Beratung am 09.03.2017 angenommen. In der unmittelbar anschließenden 3. Beratung und Schlussabstimmung wurde dem Gesetzesentwurf zugestimmt (Stenografischer Bericht der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 22262 (216)).

 

Wesentliche Inhalte des Gesetzes:

  • Zentrales Gericht für den Gruppen-Gerichtsstand
  • Möglichkeit der einheitlichen Verwalterbestellung (§ 56b InsO)
  • Koordinierung der einzelnen Verfahren (§ 269a ff. InsO) insbesondere durch den Verfahrenskoordinator (§ 269f InsO) und einen Koordinationsplan (§ 269h InsO)
  • Richtervorbehalt der wesentlichen Entscheidungen durch Änderung des § 18 RPflG

 

BT-Drucksache 18/11436

Stenografischer Bericht

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