Der im Bundestag zuständige Ausschuss hat am 08.03.2017 (BT-Drucksache 18/11436) eine Beschlussempfehlung und den Bericht für den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vorgelegt. Der Gesetzesentwurf wurde in der 2. Beratung am 09.03.2017 angenommen. In der unmittelbar anschließenden 3. Beratung und Schlussabstimmung wurde dem Gesetzesentwurf zugestimmt (Stenografischer Bericht der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 22262 (216)).
Wesentliche Inhalte des Gesetzes: