29. September 2020 | Allgemein

Der große Wurf? Der vorinsolvenzrechtliche Sanierungsrahmen – Der Gesetzesentwurf zum SanInsFoG ist auf dem Weg!

Der große Wurf? Der vorinsolvenzrechtliche Sanierungsrahmen – Der Gesetzesentwurf zum SanInsFoG ist auf dem Weg!

Nachdem die EU bereits in 2019 die Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen verabschiedet hat, legt nun das BMJV einen aktuellen Gesetzesentwurf vor. Durch das Gesetz soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es dem Unternehmen ermöglicht, auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommen Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Der Gesetzesentwurf regelt im Kern:

  • Eintrittsvoraussetzungen
  • Zuständigkeit der Gerichte
  • Ausgestaltung des Restrukturierungsplans und Abstimmungsmodalitäten
  • Einbindung des Gerichts
  • Einsetzung einer Restrukturierungsbeauftragen und die Vergütung

 

Die in dem Gesetzesentwurf verankerten Instrumente zur Umsetzung der präventiven Sanierung umfassen neben einem Vollstreckungsschutz auch eine gerichtliche Beendigung von gegenseitigen, noch nicht beiderseitig vollständig erfüllten, Verträgen. 

Neben dem präventiven Sanierungsverfahren nutzt das BMJV den vorliegenden Gesetzesentwurf auch dazu, weitrechende Änderungen in der Insolvenzordnung vorzunehmen. Die Änderungen umfassen u.a.:

  • Verfahrensorganisatorisches (u. a. elektronische Berichtspflicht des Verwalters)
  • Haftungsrechtliches (§ 15a InsO und Masseverbindlichkeiten für Steuerverbindlichkeiten auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren)
  • Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Bestellung des Verwalters (Bindungspflicht der Gerichte)
  • Regelungen im Insolvenzplan (u. a. Erweiterung auf Drittsicherheiten und Mitverpflichtungen, das Obstruktionsverbot) 
  • Grundlegende Änderung des Eigenverwaltungsverfahrens (§§ 270 ff. InsO)
  • Vergütungsverordnung InsVV und die öffentliche Bekanntmachung 

 

Zum Referentenentwurf auf www.bmjw.de

Ihr Ansprechpartner