22. Oktober 2018 | Rechtslage

Fast 6 Jahre ESUG: Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 10.10.2018 den Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG beschlossen. Der Bericht wurde Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Der Bericht ist durch das BMJV in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Florian Jacoby, Prof. Dr. Stephan Madaus, Prof. Dr. Detlef Sack, Heinz Schmidt und Prof. Dr. Christoph Thole erstellt worden. Er kommt im Kern zu folgenden Feststellung:
 

  • Die Einbindung der Gläubiger in die Auswahl des Sachwalters/Insolvenzverwalters beeinträchtigt nicht seine Unabhängigkeit. 
  • Das Sanierungsinstrument des Insolvenzplans hat seinen praktischen Anwendungsbereich erweitert.
  • Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) wird weniger als das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) beantragt.
  • Ein zwingendes Bedürfnis für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren besteht nach den Ergebnissen der Befragung nicht.
  • Die Aufgabenverteilung zwischen Richter- und Rechtspflegerschaft hat sich im Wesentlichen bewährt.
     

Der vollständige Bericht kann auf der Seite des BMJV (www.bmjv.de) eingesehen werden.


 

Ihr Ansprechpartner