14. März 2017 | Rechtslage

Keine Vergütungsregelung im Insolvenzplan

BGH, 16.2.2017 - IX ZB 103/15

 

In der Vergangenheit konnte bisher die Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters im Insolvenzplan geregelt werden. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung dies als unzulässig eingestuft. Der BGH begründet seine Entscheidung im Kern auf der „Unabhängigkeit“ des Insolvenzverwalters. Der Insolvenzverwalter soll „in dem Interessenwiderstreit zwischen Gläubigern, Gläubigergruppen und Schuldner […] auch [ein] sachkundiger und unparteiischer Helfer sein“. Dies ist nach Ansicht des BGH zumindest fraglich, wenn im Insolvenzplan eine Vergütungsregelung getroffen wird.

 

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