Schon jetzt sei aber absehbar, dass die Königstherme mittelfristig nicht wieder öffnen werde. Grund hierfür sei in erster Linie, dass vor einer Wiedereröffnung wichtige Arbeiten in der Therme durchzuführen sind. Und hierfür bedürfe es einer Klärung des Umfangs und der erforderlichen Finanzierung. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass unmittelbar nach der Anmeldung der Insolvenz bereits ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft die Kündigung eingereicht hat. „Wir hätten derzeit gar nicht genug Personal für einen ordnungsgemäßen Betrieb“, so Christian Plail weiter. In mehreren Fällen sei bereits seit Mai dieses Jahres kein Lohn mehr gezahlt worden.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten in den kommenden Tagen werde darauf liegen, dass in der Königstherme bestandserhaltende Maßnahmen für den sogenannten Ruhebtrieb sichergestellt werden. Dazu gehören so selbstverständliche Dinge wie die Wärme- und die Stromversorgung. „Wir werden auch in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stadt Königsbrunn hier nach einer schnellen und effektiven Lösung suchen“, so Rechtsanwalt Plail.
In den kommenden sechs Wochen hat das Team der Kanzlei Schneider Geiwitz und Partner nun Zeit ein Gutachten zu erstellen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Schneider Geiwitz & Partner bietet ein umfassendes, fachübergreifendes Leistungsangebot in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Immobilienmanagement. Mit rund 270 engagierten und kompetenten Mitarbeitern, davon 14 Wirtschaftsprüfer, 24 Steuerberater und 50 Rechtsanwälte, ist die Kanzlei neben dem Hauptbüro in Neu-Ulm bundesweit an 13 weiteren Standorten vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter:
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