Kernpunkte der Reformbestrebung:
- Begrenzung der Vorsatzanfechtung
- Konkretisierung des Bargeschäftseinwandes
- Einschränkung inkongruenten Deckungsanfechtung
- Schutz der Arbeitnehmer
- Regulierung der Verzinsung
Das Gesetzgebungsverfahren ist voll in Gang. Die vom Gesetzgeber angestrebten Reformen sind im Kern zu begrüßen. Ungeachtet der angestrebten Reformen wird das insolvenzrechtliche Anfechtungsrecht aber auch zukünftig ein effektives Werkzeug des Insolvenz- bzw. Sachwalters sein, um vorinsolvenzrechtliche Vorgänge zu sezieren. Es ist somit nach wie vor ein scharfes Schwert, welches von den meisten Insolvenz- bzw. Sachwaltern mit wirtschaftlichem Sachverstand auch weiterhin mit Augenmaß verwendet wird. Der effektivste Schutz für alle Beteiligten vor einer späteren Insolvenzanfechtung ist jedoch die rechtzeitige Einleitung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren. Hierzu hat der Gesetzgeber durch die Möglichkeit der vorbereiteten Sanierung nach § 270b InsO die notwendigen Grundlagen bereits gelegt.
Zum Regierungsentwurf
Zum Referentenentwurf
Zur Empfehlung des Bundesrates