Am 05.04.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz 05.04.2017 in Kraft getreten (BGBl I, 654). Das Gesetz soll unter anderem die insolvenzrechtliche Anfechtung entschärfen. Ob der angestrebte Effekt eintreten wird ist fraglich und wird in den kommenden Jahren sicherlich die Gerichte beschäftigen. Anwendung findet die Reform grundsätzlich auf die nach dem 05.04.2017 eröffneten Insolvenzverfahren. Abweichend hiervon wirkt sich jedoch die Verzinsungsregelung des § 143 Abs. 1 S. 2 InsO n.F. aus. Diese Neuregelung gilt auch für Verfahren die bereits eröffnet sind (Art. 103j EGInsO).