12. November 2015 | Presse

Überarbeitete Fassung des IDW RH HFA 1.012 zur Rechnungslegung in der Insolvenz

Am 30.10.2015 wurde durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) eine überarbeitete Fassung des IDW RH HFA 1.012 zur Rechnungslegung in der Insolvenz (IDW Rechnungslegungshinweis) veröffentlicht. Der IDW Rechnungslegungshinweis regelt zusammen mit IDW RH HFA 1.010 und IDW RH HFA 1.011 die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer, welche Anforderungen sich aus den Rechnungslegungspflichten von Unternehmen während ihrer Insolvenz ergeben. Die in diesem IDW Rechnungslegungshinweis beschriebenen Rechnungslegungspflichten werden von Wirtschaftsprüfern bei der Erstellung der externen (handelsrechtlichen) Rechnungslegung sowie bei deren Prüfung zugrunde gelegt.

Die erfolgten Neuregelungen betreffen im Wesentlichen die Frage der Rückkehr zum bisherigen Abschlussstichtag nach Insolvenzeröffnung sowie die Einbeziehung insolventer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Der IDW folgt dem BGH, 14.10.2014 - II ZB 20/13 und stellt nun fest, dass die Rückkehr zum satzungsmäßigen Stichtag dem Insolvenzverwalter obliegt. Bei Kapitalgesellschaften muss der Insolvenzverwalter innerhalb von 12 Monaten nach Insolvenzeröffnung eine Mitteilung an das Registergericht schicken; die Eintragung ins Handelsregister kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zudem wird in der Neufassung klargestellt, dass bei insolventen Tochtergesellschaften das Konsolidierungswahlrecht des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB bereits im vorläufigen Verfahren greift.

Der IDW RH HFA 1.012 ist im Heft 11/2015 von IDW Life veröffentlicht.

 

Autor: Dr. Volker von Danckelmann

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