Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.03.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen. Die Änderungsanträge einzelner Abgeordneter wurden abgelehnt. Am morgigen 27.03.2020 wird der Bundesrat über einen Einspruch entscheiden.
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