Wie erwartet wird der Bundestag am 25.03.2020 in seiner 154. Sitzung die für das Gesetzgebungsverfahren notwendigen 1. und 2. Beratungen/Lesungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abhalten und in der 3. Beratung/Lesung darüber abstimmen. Die notwendige Mehrheit wird erwartet. Der Bundesrat wird sodann am 27.03.2020 über den Einspruch entscheiden.