Am 19.12.2018 haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen EU-Standard für effizientere Insolvenzverfahren geeinigt. Die Richtlinie zum EU-Kommissions-Entwurf COM(2016) 723 (final) muss noch formal von EU-Parlament und Rat angenommen werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich
- auf gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen,
- Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und
- gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren
in allen Mitgliedstaaten.
"Neuer EU-Insolvenzrahmen setzt Wachstumskräfte frei" auf ec.europa.eu
Procedure 2016/0359/COD auf eur-lex.europa.eu