26. April 2019 | Rechtslage

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren - Update 2.0

Am 28.03.2019 hat die erste Lesung im EU-Parlament bzgl. der Richtlinie zum künftigen "Präventiven Restrukturierungsrahmen" stattgefunden. Das Parlament hat bei seiner Abstimmung im Plenum vom 28.03.2019 den Kompromissänderungsantrag (Änderungsantrag Nummer 109) zu dem Richtlinienvorschlag angenommen. Seit dem 02.04.2019 befindet sich die Richtlinie im Rat der Europäischen Union. Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie noch vor der Europawahl verabschiedet und veröffentlich wird. Die Mitgliedstaaten haben sodann bis 2021 Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzte umzusetzen.  
 

Zum Änderungsantrag Nummer 109

Procedure 2016/0359/COD

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